Das Förderprogramm Sportbonus ist abgeschlossen!

Es konnten 208.638 Neumitglieder gewonnen werden. Wir bedanken uns bei allen mitwirkenden Vereinen, die zum Erfolg der Aktion beigetragen haben.

Fit Sport Austria/Tauderer Icon

Zurück in die Sportvereine

Wir fördern Ihre Mitgliedschaft

Die Corona-Pandemie stellt uns alle noch immer vor große Herausforderungen. Die Zeit seit März 2020 war auch für den österreichischen Sport eine sehr schwierige Phase. Es ist gut nachvollziehbar, dass viele die aktive Sportausübung zumindest vorübergehend hintangestellt haben. Auch der leider notwendige stark beschränkte Zugang zu gemeinsamer Bewegung und gemeinsamem Sport hat zu einer verringerten sportlichen Aktivität in der Bevölkerung geführt. Der Vereinsbetrieb musste sogar vorübergehend geschlossen werden. Die Konsequenz war, dass Vereinsangehörige ihre Mitgliedschaft nicht verlängert haben und – hoffentlich nur für einen begrenzten Zeitraum – aus dem organisierten Sport ausgeschieden sind. Die Daten der Statistik Austria zeigen, dass die Mitgliederzahlen in den Sportvereinen durchschnittlich um etwa ein Viertel zurückgegangen sind. Die Sportvereine haben während der Pandemie somit rund 500.000 Mitglieder verloren.

Der Vereinssport mit all den Leistungen seiner ehrenamtlich Tätigen ist das Rückgrat des österreichischen Sports an sich. Wir wollen alles tun, damit diese Rückgänge so rasch wie möglich wettgemacht werden können und das sportliche Aktivitätsniveau generell wieder steigt. Das Sportministerium unterstützt daher das Comeback des Vereinssports auch durch eine Förderaktion für neue und wiedergewonnene Mitgliedschaften.

Der Vereinssport kann darüber hinaus im Bereich der Inklusion einen wichtigen Beitrag leisten und Menschen dabei unterstützen, mit anderen in Kontakt zu treten, sich angekommen und angenommen zu fühlen und hilft bei der Stärkung sozialer Bindungen. Daher möchten wir ein Zeichen setzen und den aus der Ukraine vertriebenen Menschen die Möglichkeit des Vereinsbeitrittes unabhängig ihrer finanziellen Mittel ermöglichen. (siehe Informationen für Vereine)

Der Sportbonus

Für die Saison 2021/2022, das Kalenderjahr 2022 oder die Saison 2022/23 übernimmt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport deshalb 75 % des Mitgliedsbeitrags. Der Zuschuss wird mit 90 Euro pro neuer Mitgliedschaft gedeckelt. Der Zuschuss beträgt für Personen mit einem Vertriebenen-Status gemäß Vertriebenen-Verordnung (BGBl. II Nr. 92/2022) 100% des regulären Mitgliedsbeitrages, maximal jedoch 120 Euro. Eine förderbare Mitgliedschaft muss für einen Mindestzeitraum von drei Monaten abgeschlossen werden. Neumitglieder bezahlen bei allen teilnehmenden Sportvereinen nur den eigenen, stark reduzierten Beitrag ein, die Sportvereine erhalten den Zuschuss über die an der Abwicklung beteiligten Dach- und Fachverbände. Der Beitrag des neuen Vereinsmitglieds muss zwischen 1. September 2021 und 10. Oktober 2022 einbezahlt werden, damit der Zuschuss ausbezahlt werden kann.

Jede Sportausübung ist uns wichtig, die österreichischen Sportvereine bieten ihren Mitgliedern darüber hinaus aber einen Mehrwert, den wir besonders fördern wollen. Nutzen Sie diese einmalige Förderaktion und werden Sie jetzt Mitglied in einem Sportverein.

Ihr Werner Kogler
Vizekanzler und Bundesminister
für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Werner Kogler, Vizekanzler und Sportminister
Sportlerin

Fragen zur Abwicklung des Sportbonus

Für die Saison 2021/2022, das Kalenderjahr 2022 oder die Saison 2022/23 übernimmt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport deshalb 75 % des Mitgliedsbeitrags. Der Zuschuss wird mit 90 Euro pro neuer Mitgliedschaft gedeckelt. Der Zuschuss beträgt für Vertriebene gemäß Vertriebenen-Verordnung 100% des regulären Mitgliedsbeitrages, maximal jedoch 120 Euro. Eine förderbare Mitgliedschaft muss für einen Mindestzeitraum von drei Monaten abgeschlossen werden. Neumitglieder bezahlen bei allen teilnehmenden Sportvereinen nur den eigenen, stark reduzierten Beitrag ein, die Sportvereine erhalten den Zuschuss über die an der Abwicklung beteiligten Dach- und Fachverbände. Der Beitrag des neuen Vereinsmitglieds muss zwischen 1. September 2021 und 10. Oktober 2022 einbezahlt werden, damit der Zuschuss ausbezahlt werden kann.

Informationen für Vereine
Förderprogramm
Das Ziel des Förderprogrammes ist, die Rückgänge der Mitgliedschaften in den Sportvereinen auszugleichen. Daher fokussiert das Programm auf Sport-Neueinsteiger und all jene, die, zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen, ihre Mitgliedschaft vorübergehend beendet hatten.
Ja, auch Mehrfachmitgliedschaften werden gefördert.
Ja.
Nein, es werden nur Neumitgliedschaften gefördert, die die aktive Sportausübung zum Ziel haben und dem Mitglied eine direkte sportliche Betätigung ermöglichen. Das gilt etwa nicht für Mitgliedschaften in Vereinen als Fan oder für reine Fördermitgliedschaften.
Nein, es werden nur Mitgliedschaften in österreichischen Sportvereinen gefördert.
Ja, auch hier gilt die Deckelung von bis zu 90 Euro pro Person (bzw. bis zu 120 Euro für Vertriebene).
Ja, entscheidend für den Zuschuss ist die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Mindestzeitraum für die Mitgliedschaft beträgt 3 Monate.
Die Abwicklung ist für die Verbände mit einigem administrativen Aufwand verbunden. Daher sind vor allem die Dachverbände und größere Fachverbände gut in der Lage, dieses Programm zu administrieren. Es ist aber sichergestellt, dass alle Sportvereine entweder über einen Fachverband oder einen Dachverband die Fördermittel beantragen können.
Nein, die Vereine können selbst entscheiden, ob sie an diesem Förderprogramm teilnehmen und sich registrieren. Wenn ein Verein nicht teilnimmt, können Neumitgliedschaften in diesem Verein nicht gefördert werden.
Als neue Mitglieder gelten alle jene, die seit 1. Jänner 2021 nicht Mitglied in diesem Sportverein gewesen sind.
Der Mitgliedsbeitrag muss bis zum Tag der Antragstellung durch den Verein bzw. spätestens bis 10. Oktober 2022 eingezahlt worden sein.
Der Nachweis des Vertriebenenstatus ist spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellunggegenüber dem Sportverein zu erbringen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Sportverein eine Kopie des Vertriebenenausweises zur Dokumentation bei sich hinterlegt hat.
Der Sportverein muss vor dem 01.12.2021 gegründet worden sein. Außerdem muss er ein Registrierung unter www.sportbonus.at durchgeführt haben, welche auch verifiziert sein muss.
Anträge können in 3 Phasen eingereicht werden:
05. Jänner 2022 - 15. Februar 2022
01. Mai 2022 - 31. Mai 2022
19. September 2022 - 16. Oktober 2022
Wichtig: Zum Antragszeitpunkt muss sich der reduzierte Beitrag des Neumitglieds bereits vollständig am Vereinskonto befinden.